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Bikeleasing – einfach erklärt

Mit Bikeleasing schnappst Du Dir über Deinen Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike – ganz easy, so wie man’s vom Dienstwagen kennt. Sogar Zubehör wie Schloss oder Helm kann mit drin sein.

Du kannst Dein Bike überall und jederzeit nutzen: für den Weg zur Arbeit, den Alltag, den Urlaub oder beim Sport – ganz wie Du willst.

Bezahlt wird in kleinen, monatlichen Raten direkt über Dein Bruttogehalt. So sparst Du ordentlich – bis zu 40 % im Vergleich zum normalen Kauf! Und das Beste: Du merkst die Rate kaum, weil Du durch die Gehaltsumwandlung weniger Steuern und Abgaben zahlst.

Nach 36 oder 48 Monaten läuft der Vertrag aus. Dann kannst Du das Bike günstig übernehmen – und es gehört Dir ganz allein.

Neugierig? Dann stell uns einfach eine unverbindliche Anfrage!

Hinweis: Die Leasingpreise können von den angebotenen Sonderpreisen abweichen.

Wie läuft es ab?


1. AUSWAHL

Suche Dir bei uns im Laden oder Online Dein Traumbike & Zubehör aus und sende uns Deine Leasing-Anfrage


2. ANGEBOT

Wir erstellen Dir Dein individuelles Angebot, welches Dein Arbeitgeber unterzeichnet


3. FREIGABE

Du hast die Freigabe vom Arbeitgeber? Dann kann es losgehen


4. ÜBERGABE

Wir liefern das Fahrrad ein paar Tage später direkt zu Dir oder hole es in unsererem Store ab

DEINE VORTEILE


SPAREN BEIM TRAUMRAD

Als Arbeitnehmer:in kannst Du bei der Anschaffung Deines Traumrads bis zu 40% gegenüber dem Direktkauf sparen - dank Gehaltsumwandlung und Steuervorteilen


ALLES MIT EINEM RAD

Arbeitsweg, Freizeit, Urlaub – egal, wohin Dein Dienstrad Dich tragen soll, die private Nutzung ist ausdrücklich erlaubt


ALLES ONLINE IM GRIFF

Einfach online: Über das Bikeleasing-Portal hast Du alle Prozesse rund um Dein Dienstrad jederzeit online im Griff.


GUT ABGESICHERT

Dank der Bikeleasing-Versicherungslösungen bist Du als Dienstrad-Nutzer bei Diebstahl und Unfall ebenso abgesichert wie bei Kündigung, Elternzeit etc.

VORTEILE FÜR ARBEITNEHMER

Seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2012 sind Fahrräder und E-Bikes steuerlich gleichgesetzt mit Dienstwagen. Das heißt, dass Du Dein neues Fahrrad als Arbeitnehmer über Deinen Arbeitgeber finanzieren kannst und damit steuerliche Vorteile erhältst. Dein Arbeitgeber behält monatlich einen Teil Deines Bruttolohns ein und finanziert damit die Leasingrate für Das Fahrrad oder E-Bike. Damit fällt Dein zu versteuernder Lohn geringer aus und Du musst weniger Steuern zahlen. Damit sparts Du zwischen 20 und 40 Prozent (je nach Steuer- und Gehaltsklasse) im Vergleich zu einem Direktkauf. Das Fahrrad kannst Du nicht nur auf dem Weg zur Arbeit, sondern auch privat nutzen.


VORTEILE FÜR ARBEITGEBER

Arbeitgeber können Ihren Angestellten durch das Fahrradleasing einen echten Mehrwert und geldwerten Vorteil bieten. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten für das Unternehmen. Ist der Prozess erst einmal implementiert, entsteht auch kein weiterer Verwaltungsaufwand, da alles über externe Partner abgewickelt wird.

  • Die Möglichkeit E-Bikes und Fahrräder zu leasen motiviert und zieht neue Mitarbeiter an.
  • Die Mitarbeiter sind fitter und deutlich weniger krank.
  • Minimaler Aufwand der Implementation und Abwicklung durch digitalen Prozess.
  • Ihr Unternehmen wird seiner Verantwortung für die Umwelt unübersehbar gerecht
  • Auf einem Autostellplatz passen bis zu sieben Fahrräder


VORTEILE FÜR SELBSTSTÄNDIGE

Selbstständige können sich ihr Dienstfahrrad quasi selbst über Firmenleasing finanzieren und sparen so ebenfalls zwischen 20 und 40 Prozent im Vergleich zu einer direkten Anschaffung.

INDIVIDUELLE ERSPARNIS DURCH LEASING BERECHNEN

Berechne ganz einfach Deinen individuellen Ersparnis mit dem Jobrad Vorteilsrechner

VORRTEILSRECHNER

HAST DU NOCH FRAGEN?

Die für die Nutzung des Fahrrads anfallenden Kosten zahlen Sie nicht wie normalerweise üblich aus Ihrem Nettogehalt („netto“ bedeutet nach Abzug von z.B. Lohnsteuer), sondern aus Ihrem Bruttogehalt. Das bedeutet, dass Sie die Nutzungsrate ohne Abzüge bezahlen, was die Umwandlung attraktiv macht. Für die Nutzung des Company Bikes fallen aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur im Rahmen der sogenannten 0,25 %-Regel Abgaben an.
Da die Leasingraten per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bedient werden, verringern sich Steuerlast und Sozialabgaben, so dass die Nettobelastung beim Dienstrad-Leasing deutlich geringer ist als die Leasingrate. Bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils beim Dienstrad gilt die günstige 0,25%-Regel. Dadurch sparen Arbeitnehmer bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf.
Bikeleasing ist ideal für Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer mit einem innovativen Benefit an ihr Unternehmen binden möchten. Bei der Mitarbeitersuche ist Dienstrad-Leasing ein starkes Argument, weil Arbeitnehmer damit bis zu 40% der Anschaffungskosten sparen. Der Aufwand ist minimal und Arbeitgeber sind zudem komplett abgesichert, wenn Mitarbeiter ausfallen.
Durch die Ausweitung des Dienstwagenprivilegs bzw. der neuen 0,25 %-Regelung auf das Fahrrad können die Leasingraten für Dienstfahrräder seit 2012 vom monatlichen Bruttogehalt abgezogen werden. Dadurch reduziert sich die Höhe der gezahlten Steuern und Sozialabgaben. So haben – dank Gehaltsumwandlung und geringer monatlicher Beiträge – alle Mitarbeitenden die finanzielle Möglichkeit; ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike zu leasen. Im Vergleich zum Privatkauf sparen Sie bis zu 45 % gegenüber der jeweiligen UVP.
Leasing ist eine Finanzierungsmethode und funktioniert wie ein Mietvertrag. Dabei wird ein Leasingobjekt (das Dienstrad) vom Arbeitgeber geleast und dem Arbeitnehmenden zur Nutzung überlassen. Das Rad ist weiterhin Eigentum der Leasinggesellschaft und kann am Ende der Laufzeit von dem Arbeitnehmenden für einen Restwert übernommen werden. Vergleichbar ist dieses Prinzip grundsätzlich zum Dienstwagen.
Damit das Leasing möglich ist, muss ein Kooperationsvertrag zwischen deinem Arbeitgeber und der Leasinggesellschaft bestehen. Frage am besten gleich bei Deiner Personalabteilung nach.
Ja, das ist möglich. Durch den reduzierten Preis sinken auch die Leasing- und Versicherungsraten. Allerdings wird der geldwerte Vorteil, also die Steuerlast für das Dienstfahrrad, nicht nach dem tatsächlichen Kaufpreis berechnet, sondern basierend auf der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP).
Kann ich auch Zubehör leasen? Ja, Zubehör, das fest am Bike angebracht ist, kann geleast werden. Ein Fahrradschloss mit einem UVP von mindestens 49€ ist sogar bei den meisten Leasinganbietern obligatorisch mitzuleasen.